Das Kirchgeld
Was das Kirchgeld nicht ist!
„Ich bezahle doch schon Kirchensteuer! Wozu soll ich auch noch Kirchgeld bezahlen?
Ein Satz, den man oft hört, wenn die Kirchgeldbescheide an die Kirchengemeindeglieder ausgegeben werden.
Oft herrscht diese irrige Meinung, dass das Kirchgeld freiwillig sei und den Charakter einer Spende habe. Dem aber ist nicht so.
Wer aus einer anderen Landeskirche nach Bayern zieht, ist im ersten Moment verwundert, weil ihm das Kirchgeld von seinem früheren Wohnort her unbekannt ist. Die Verwunderung ist zu Recht, denn das Kirchgeld gibt es nur in Bayern. Das bedeutet aber nicht, dass Glieder der Evang.-Luth. Kirche in Bayern zusätzlich zu der vom Staat einbehaltenen Kirchensteuer von der Ortsgemeinde noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Was ist das Kirchgeld?
Grundsätzlich werden in der ganzen Bundesrepublik Deutschland von allen Kirchenmitgliedern 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer einbehalten. In Bayern sind es aber nur 8 Prozent. An Stelle des 9. Prozent darf jede Kirchengemeinde das Kirchgeld als „Ortskirchensteuer“ für sich einziehen. Dieses Geld fließt auch nicht in den Steuertopf der Landeskirche, sondern bleibt zu 100 % in der eigenen Kirchengemeinde, damit diese ihre Aufgaben und Pflichten vor Ort erfüllen kann.
Das allgemeine Kirchgeld ist eine im staatlichen Gesetz verankerte Steuer, die die Ortskirchengemeinde von ihren Mitgliedern erheben darf.
Besonders für kleinere und kleine Gemeinden ist das eine wichtige Einnahme. Die Zuweisungen aus den allgemeinen Kirchensteuermitteln richten sich großenteils nach der Zahl der Gemeindeglieder in einer Kirchengemeinde. Das da kleine Gemeinden mit wenigen Gemeindegliedern nicht viel erwarten können, versteht sich von selbst, obwohl auch sie haben Kirchen, Gemeindehäuser und Kindergärten zu unterhalten haben und die Löhne und Gehälter nach Tarif bezahlt werden.
Wie wird das Kirchgeld berechnet?
Die Kirchengemeinde weiß nicht, wer ein Einkommen hat und wie hoch es ist. Deshalb erhält grundsätzlich jedes Gemeindeglied, das am 1. Jan. das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen „Kirchgeldbrief“ mit einem Überweisungsträger, ob man kirchgeldpflichtig ist oder nicht.
Kirchgeldpflichtig ist jedes Gemeindeglied, das am 1. Jan. das 18. Lebensjahr vollendet hat und dessen jährliches, steuerpflichtiges Einkommen den Freibetrag von 9408.- € überschreitet. Der Kirchgeldbetrag bewegt sich je nach Einkommen zwischen 5.- € und 120.- €.
Die folgende Tabelle soll zur Selbsteinschätzung dienen.
Stufe | Jährliche Einkünfte | Jährliches Kirchgeld |
1.Stufe | 9.409.- € bis 9.999.- € | 5.-€ |
2.Stufe | 10.000.-€ bis 24.999.-€ | 10.-€ |
3.Stufe | 25.000.-€ bis 39.999.-€ | 25.-€ |
4.Stufe | 40.000.-€ bis 54.999.-€ | 45.-€ |
5.Stufe | 55.000.-€ bis 69.999.-€ | 70.-€ |
6.Stufe | 70.000.-€ und mehr | 120.-€ |
Wozu wird das Kirchgeld verwendet?
In erster Linie dient das Kirchgeld zur Deckung der Kosten des laufenden Haushalts. Was ist darunter zu verstehen? Alles, was das Gemeindeleben ausmacht und was man dazu benötigt, um es aufrecht zu erhalten, z.B. Kinder- und Kindergottesdienstarbeit, Jungschar- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Anschaffung von Lehrmaterial für den Präparanden- und Konfirmandenunterricht, aber auch Unterhalt der Gebäude und Räume, die für die Gemeindearbeit nötig sind, wie Kirche und Gemeindehaus, aber auch zur Tilgung von Darlehen, sofern solche für größrer Renovierungsmaßnahmen aufgenommen werden mussten. Im Grund gehört alles dazu, was im kirchlichen Haushalt unter „Ausgaben für das Gemeindeleben“ geführt wird. Zur Erfüllung all dieser Aufgaben dient das Kirchgeld, weil es zu 100% in der Kirchengemeinde bleibt..
Da die Pfarrei Muhr rechtlich noch aus den beiden selbstständigen Kirchengemeinden Altenmuhr und Neuenmuhr besteht und da auch noch nach der Gebietsreform die alten Gemeindegrenzen gelten, fließt das Kirchengeld in die Kasse der jeweiligen Kirchengemeinde.