Der Kirchenvorstand
Bis zum Jahre 1976 bestanden die zwei selbständigen Ortschaften Altenmuhr (mit den Ortsteilen Altenmuhr, Stadeln und Wehlenberg) und Neuenmuhr, die mit der Gebietsreform zu ‚Muhr am See‘ zusammengefaßt wurden. Im kirchlichen Leben ist diese Zusammenlegung nicht mitvollzogen worden, und so gibt es bis zum heutigen Tag zwei evangelische Kirchengemeinden , versorgt von einem Pfarrer, wie es durch die Jahrhunderte der Fall war.
Ursprünglich auch mit jeweils eigenem Kirchenvorstand hat man sich bei der letzten Vorstandswahl für einen gemeinsamen Kirchenvorstand entschieden.
Die Kirchenvorstände
Die beiden Teilgemeinden Altenmuhr und Neuenmuhr haben sich für einen gemeinsamen Kirchenvorstand entschieden. Dieser wurde am 20.10.2024 gewählt. Ihm gehören an:
Jürgen Danner |
Ina Linz |
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Beate Hoch |
Eva-Maria Niekel |
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Andreas Kunze |
Karin Schuster |
Die nächsten Sitzungen findet statt am:
jeweils um 19:30 im Gemeindehaus.
Die Sitzungen sind öffentlich (mit Ausnahme der Behandlung von Personalangelegenheiten ).
Kirchenpfleger (Finanz-Kontrolle) sind für
Altenmuhr: Frau Jutta Frank, Am Weinkeller 18
Neuenmuhr: Frau Gerda Hummel, Schlesierstr. 5
Welche Aufgaben und Rechte hat der Kirchenvorstand?
(Quelle: www.bayern-evangelisch.de)
Der Kirchenvorstand ist das Team, das die Kirchengemeinde geistlich leitet.
Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrerinnen und Pfarrer und Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde arbeiten gemeinsam daran, ihre kleine Welt zu verbessern.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.
Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind Ihre Ansprechpartner.
Konfirmandenunterricht / Religionsunterricht / Kindergottesdienst: Der Kirchenvorstand ist verantwortlich etwa für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes. Formen des Kindergottesdienstes werden beschlossen, der Religionsunterricht im Kontakt mit den Unterrichtenden begleitet.
Kirchliche Gebäude: Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
Christliche Lehre und christliches Leben: Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen, z. B. wie kann das Evangelium heute glaubwürdig verkündet werden? Besetzung der Pfarrstellen: Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenrates zu bzw. lehnt ihn ab.
Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens: Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Kirchenmusik, Ökumene etc.
Konfliktmanagement: Bei Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde übernimmt der Kirchenvorstand die Funktion eines Vermittlers.
Spenden: Für besondere kirchliche Aufgaben engagieren sich die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, um Spenden und freiwillige Dienstleistungen zu gewinnen.
Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben:
Er verwaltet das Ortskirchenvermögen.
Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen – auch auf landeskirchlicher Ebene wirkt er mit:
Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht aus Ehrenamtlichen der verschiedensten Berufe und Regionen, aus Pfarrern, Hochschullehrern, Hausfrauen und -männern. Die Entscheidungen der Synode spiegeln die Vielfalt des evangelischen Glaubenslebens wieder.