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St.Jakobus Sanierung

von | Nov 30, 2021

Im September begannen die Sanierungsmaßnahmen an der St. Jakobuskirche, wohlgemerkt: „Sanierung“ und das ist etwas anderes als „Renovierung“. Bei einer „Sanierung“ werden nur die schadhaften Stellen ausgebessert. Eine „Sanierung“ der St. Jakobuskirche findet deshalb statt, weil zwar der Westgiebel und die Westseite des Turmes angemoost waren und schwarzen Flecken hatten, aber das nach den Baurichtlinien des Staatlichen Bauamts nur „Schönheitsfehler“ sind, die für „die Sicherung der Bausubstanz nicht ins Gewicht fallen“. Dank der Verhandlungen des Kirchenvorstands und dem Einsatz von Pfarrer Brendel konnte aber erreicht werden, dass die Kirche in den Maßnahmenplan eingeschoben wurde, obwohl sie noch lange nicht an der Reihe gewesen wäre. Im Jahr 2020 feiern wir das 400-jährige Bestehen unsrer St. Jakobuskirche und zu diesem Jubiläum kommt unser Landesbischof Dr. Heinrich Bedford –Strohm. Auf diesem Hintergrund hat nun das Staatliche Bauamt die „Sanierung“ genehmigt und nun wird sie durchgeführt, auch wenn die Arbeiten immer wieder ins Stocken geraten, was verschiedene Gründe hat.

Wieso ist der Staat für die Instandsetzung kirchlicher Gebäude zuständig und nicht die Kirche? Gehören die Kirchen dem Staat? Nein, sie gehören der Kirchenstiftung bzw. der Kirchengemeinde. Dass aber der Staat und in seinem Auftrag das Staatliche Bauamt die Maßnahmen an den Kirchen und Pfarrhäusern, auch an der St. Jakobuskirche und vor Jahren auch an der St. Johanniskirche durchführte, hat einen historischen Hintergrund, der viele Jahrhunderte zurück reicht. Fast alle Kirchen in unsrem Gebiet stammen aus einer Zeit, als die regierenden Fürsten auch für Kirchen und Pfarrhäuser zuständig waren, z. B. die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, die Fürsten von Oettingen oder die Marschälle von Pappenheim oder der örtliche Adel, wie z.B. die Freiherrn von Falkenhausen in Wald. Als im 19. Jahrhundert im Rahmen der Säkularisation vom Staat die kirchlichen Güter – und die waren nicht gering – eingezogen wurden, verpflichtete sich der Staat im Gegenzug für diesen Verlust besonders bei der katholischen, aber auch bei der evangelischen Kirche, die kirchlichen Gebäude zu unterhalten und dieses Recht besteht bis heute. Die Regelungen sind verschieden. Bei manchen Kirchen betrifft das nur das Gebäude ohne Einrichtung, wie z.B. bei der St. Johanniskirche, bei anderen erstreckt sich die Baulast auch auf Teile des Inventars. Bei der St. Jakobuskirche habe wir den Glücksfall, dass an Gebäude, Inventar – ausgenommen die große Glocke – und Kirchhofmauer der Bayerische Staat baupflichtig ist und die Gemeinde nur einen relativ kleinen Betrag aufbringen muss, die sogenannte „Baufälligkeit“. Das ist für diese Kirche günstig, denn sie hat ja nicht so viele Einnahmen, weil nur einmal im Monat Gottesdienst ist und auch bei der Größe der Gemeinde die Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln nicht so groß sind. Einige Tausend wird aber auch der Anteil der Kirchengemeinde für die „Sanierung“ sein, der durch Spenden, z. B. bei Geburtstagen oder Jubiläen, durch Abendmahlsgaben, durch Kollekten oder auch durch das Kirchgeld, soweit es einen Überschuss aus dem laufenden Haushalt gibt, aufgebracht werden muss.

Wenn auch die St. Jakobuskirche nicht vollständig „renoviert“ werden konnte, so freuen wir uns doch, dass sie wenigstens „saniert“ wurde und wieder ordentlich dasteht, wenn unser Landesbischof kommt.                                                                                    GÜNTER L. NIEKEL

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